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Impfen

Impfung, ein schwieriges Thema

Hier finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Masern Impfpflicht.

Zum Thema Impfen gibt es sehr viele und sehr widersprüchliche Informationen. Es gibt (noch) keine allgemeine Impfpflicht in Deutschland, obwohl das Präventionsgesetz (PrävG) am 10. Juli 2015 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen hat und in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Mit der Einführung des Nachweises einer ärztlichen Impfberatung wurde der Druck auf die Eltern, die Impfung durchzuführen, deutlich erhöht.

Mit dem Masernschutzgesetz 2019 des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn gibt es seit März 2020 eine Impfpflicht für Masern, obwohl es keinen Einzelimpfstoff für Masern gibt.
Libertas & Sanitas e. V. (lat. Freiheit und Gesundheit) ist ein gemeinnütziger Verein, der aus einer Kooperationsmaßnahme der beiden größten deutschen impfkritischen Organisationen AEGIS Deutschland e.V. (Alle Eltern für Gesundheit, Impffreiheit und Selbstbestimmung) und EFI Deutschland (Eltern für Impfaufklärung) hervorgegangen ist und der eine Verfassungsbeschwerde einreichen wird.

Die Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. haben sich in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt, um gegen diesen offensichtlichen Unsinn vorzugehen.

Sogar der deutsche Ethikrat hat sich gegen eine sanktionierte Impfpflicht ausgesprochen. Das Sondervotum ab Seite 89 ist sehr lesenswert. Dort findet sich der Absatz: Warum eine Impfplicht dazu ungeeignet ist, eine vor Masern geschützte Bevölkerung zu erreichen.

Auch die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) lehnt eine Impfpflicht ab.

Die Entscheidung, ob, gegen welche Erkrankungen und wann Sie Ihr Kind impfen, liegt einzig und allein bei Ihnen als Eltern!

Um diese Entscheidung verantwortungsvoll treffen zu können, bedarf es der Information und des persönlichen beratenden Gespräches mit einem qualifizierten Therapeuten. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen.

Bisweilen wird man sehr unter Druck gesetzt. In einem solchen Fall darf der Arzt die Impferklärung ausfüllen und unterschreiben. Dabei wird dann deutlich, dass es keinerlei Belege für die Wirksamkeit von Impfungen gibt, die Beipackzettel üblicherweise weder gelesen noch ausgehändigt werden und Alternativen regelmäßig nicht erwogen werden, obwohl dazu sogar eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Sehr interessant war der Masernvirusprozess. Hier finden Sie eine Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. Harald Walach zu dem Thema.

Den aktuellen Impfkalender des Robert Koch Institutes (RKI) finden Sie hier.

Auffallend ist, dass der Freistaat Sachsen einen klareren Verstand hat. Sachsen leistet sich mit der sächsischen Impfkommission ein eigenes Beratungsgremium.
Die Kinder erhalten in Sachsen auch keine Sechsfachimpfung.
Bei Masern Mumps und Röteln wird das Immunsystem nicht durch zwei schnell hintereinander folgende Impfungen überfordert (in fast allen Bundesländern: erste Impfung 11-14 Monate, zweite Impfung 15-23 Monate) sondern die zweite Impfung erfolgt in Sachsen im fünften Lebensjahr (die erste im 13. bis 24. Monat).

Andere Staaten haben einen völlig anderen Impfrhythmus. In Dänemark erfolgt die Diphtherie Impfung z.B. nicht im zweiten und dritten und vierten Monat (also 3 mal hintereinander) sondern im dritten, 5ten und 12ten Monat. Hier finden Sie den Link des European Centre for Disease Prevention and Control (ecdc), wo man die Impfpläne aller europäischen Staaten vergleichen kann. Es gibt also nicht die eine Wahrheit, die man uns so gerne verkaufen möchte.

Besonders lesenswert ist das Schwarzbuch Impfen. Hier gewinnt man Erkenntnisse, die man so nie für möglich gehalten hätte. Es wird politisch gewollt mit zweierlei Maß gemessen.

Impfschäden werden nach wie vor nur sehr spärlich erfasst. Der Bundesverein Impfgeschädigter engagiert sich hier sehr stark.
Hier finden Sie den Link zur Seite impfschaden.info.

Eine Auswahl an Links, die Ihnen helfen, eine Entscheidung treffen zu können:

  • Dr. med. Steffen Rabe, Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in München, www.impf-info.de
  • dagia, deutsche Arbeitsgemeinschaft für unabhängige Impfaufklärung, www.dagia.org
  • EFI, Eltern für Impfaufklärung, www.efi-online.de
  • Libertas & Sanitas, Selbsthilfeorganisation von Eltern, www.libertas-sanitas.de
  • eine schweizer Ärztegruppe, die sich sehr für differenziertes Impfen und unabhängiges Entscheiden einsetzt, www.impfo.ch
  • Rolf Kron, ein praktischer Arzt, der sich sehr für differenziertes Impfen und unabhängiges Entscheiden einsetzt, www.rolf-kron.de
  • Impformation, die Seite der Arbeitsgruppe des Arztes Rolf Kron, impformation.org
  • Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V, die Ärztegruppe setzt sich für ein gut überlegtes und zurückhaltendes Impfen, sowie für die freie Impfentscheidung ein, www.individuelle-impfentscheidung.de
  • Frankfurter Consilium, sehr informative Seite, www.ralf-kollinger.de
  • Europäische Initiative für Impfaufklärung, ein Dokumentarfilm von Michael Leitner, wir-impfen-nicht.eu
  • www.impfkritik.de, die Seite von Hans U. P. Tolzin

offizielle Seiten:

  • Robert Koch Institut, www.rki.de
  • KIGGS 27.01.2016, Studie des RKI zur Gesundheit von Kindern: Ungeimpfte sind gesünder, zur Studie
  • Paul Ehrlich Institut, unter <Arzneimittel>, <Impfstoffe> findet man die Liste der zugelassenen Einzel- und Kombipräparate, www.pei.de
  • impfen-info.de, Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA
    mit offiziellem Impfkalender, www.impfen-info.de